Sabrina & Jason aktuell

Aktualitäten zum Fall Sabrina A.

Aktuelle Sondermeldung zum Fall Sabrina A.

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

aus gegebenem Anlass sehen wir (Verein I.B.E. AmSeL e.V. und mit uns kooperierende Unterstützer) es als notwendig an, diese Sondermeldung zu veröffentlichen. Hauptgegenstand ist die Aktion „Petition“ (gerichtet an offizielle Stellen der Türkei), die von ehemaligen (?) Kooperationspartnern ins Leben gerufen wurde, welche sich selbst nun „Helferkreis“ nennen. Normalerweise begrüßen wir jegliche Eigeninitiative im Sinne der Interessen von Sabrina und Jason, aber es gibt zwei gewichtige Gründe dafür, dass wir uns von diesem Aufruf distanzieren müssen!

Die oben genannten gewichtigen und vorrangig zu beachtenden Gründe müssen und möchten wir voranstellen, bevor wir aus unserer Sicht ebenso relevante Fakten benennen, die derzeit eindeutig gegen eine Fortsetzung der Kooperation mit dem besagten „Helferkreis“ sprechen.

Grund Nummer 1:

Es hatte eine Absprache zwischen „dem Helferkreis“ und uns stattgefunden, die sich auf eine Privataktion in Gestalt von Bittgesuchen bezog, welche via Bereitstellung des Brieftextes über die angeschlossenen Webseiten laufen und Bürger/innen die Möglichkeit an die Hand geben sollte, sich mit individuellen Bittstellungen (unter dem jeweils eigenen Namen) an die zuständigen Stellen auf türkischer Seite zu wenden. Wir standen dem zwar grundsätzlich skeptisch gegenüber (falsche Adresse zur Druckerzeugung oder „Sympathiewerbung“ im öffentlichen Sinne), waren aber unter bestimmten Voraussetzungen zur Kooperation bereit, um damit eventuell eine größere Öffentlichkeit für den Fall gewinnen zu können. – Die – aus unserer Sicht in die falsche Richtung weisende und demzufolge eher kontraproduktive – „Umwandlung in eine Petition“ und deren Veröffentlichung erfolgte jedoch ohne vorherige Absprache. – Hierzu möchten und müssen wir den Hauptgrund aufführen, der vom „Helferkreis“ für diese unkoordinierte Aktion vorgebracht wird.

Nachzulesen (bspw.?) bei „Alice WebNews“ vom 11.06.09 – hier wird (vierter und fünfter Absatz) auf die Verlegung von Sabrina und Jason ins Ausländergefängnis von Bilecik hingewiesen und eine Bewertung von Rita M. beigefügt …

Zitat (Hervorhebungen vom Autor):

>> Das war ein Zeichen von türkischer Seite. >Die Signale< wurden erkannt und nun muss von Deutschland eine Antwort kommen. <<

Zitat Ende.

Nun, hier liegen die Meinungen vom Grundsatz her unbestritten eng beieinander, lediglich hinsichtlich der Interpretation und der darauf aufbauenden Aktion müssen doch erhebliche Zweifel angemeldet werden. So mag es ja durchaus sein, wie auch wir denken, dass die türkische Seite mit der Verlegung von Sabrina nach Bilecik angedeutet hat, dass sie an einer „sauberen Lösung“ der Angelegenheit interessiert ist – aber wenn dort eine „Antwort von Deutschland“ erwartet werden sollte, dann sicherlich keine in Form einer öffentlichen Petition (angeschoben von Privatpersonen), sondern auf diskretem diplomatischem Wege durch die deutsche Regierung.

Und genau an diese Adresse – die zuständigen Regierungsstellen, den Petitionsausschuss und gegebenenfalls der Sache aufgeschlossen gegenüberstehende Politiker/innen aller BT-Parteien – hätte (wenn überhaupt) eine Petition gerichtet werden müssen, da man von der türkischen Seite weiß, wie allergisch sie auf Einmischungen gleich welcher Art in ihre inneren Angelegenheiten reagiert – um wie viel kontraproduktiver muss sich dann ein öffentlich propagiertes „Bittgesuch via Petition“ ausnehmen?

Grund Nummer 2:

Dieser muss von uns als noch gravierender, da Sabrinas Interessen und Willen direkt und konkret konterkarierend eingeschätzt werden. – Durch die „Petitionsaktion“ wird wissentlich über den von Sabrina klar und unmissverständlich geäußerten Wunsch hinweggegangen, vor einer etwaigen Auslieferung an Deutschland die Rechtsmittel in der Türkei ausschöpfen … ergo: die Entscheidung über den Revisionsantrag abwarten zu wollen. Für dieses Beharren gibt es nachvollziehbare und formaljuristisch schwerwiegende Gründe, die man als „Unterstützer/in“ unbedingt beachten und respektieren sollte! Die zwei Hauptgründe für Sabrinas „Sturheit“ sind …

1.)    Wie von uns bereits aufgezeigt, ist eine Auslieferung ohne Inanspruchnahme eines Revisionsverfahrens (ungeachtet seines letztendlichen Ausgangs!) aufgrund eines internationalen Rechtsabkommens gleichbedeutend mit der Akzeptanz des Skandalurteils … ohne jegliche Möglichkeit, es im Nachhinein erneut durch die deutsche oder europäische (EGMR) Justiz einer fairen Überprüfung unterziehen lassen zu können. … Darauf aufbauend …

2.)    Sabrina befürchtet – nicht ohne Grund, wie man mit entsprechender Erfahrung konstatieren muss – dass man Ihr wegen der verhängten hohen Haftstrafe gerade in Deutschland kurzerhand das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für Jason entziehen und ihr den Jungen wegnehmen könnte. Einmal vollzogen – davon kann und muss man ausgehen – würde dieser Sorgerechtsentzug inklusive Trennung von Mutter und Kind gleichbedeutend mit einer permanenten Entscheidung sein! – Auf der Grundlage des türkischen Rechts, das die Trennung von Mutter und Kind vor einem bestimmten Alter untersagt, wäre es also hochgradig fahrlässig, einer Auslieferung zuzustimmen, ohne zuvor alles menschenmögliche getan zu haben, damit diese Konsequenz gar nicht erst eintreten kann.

Schlussbemerkung hierzu:

Da wir uns als offiziell mit ihrer außergerichtlichen Interessenvertretung betraute Bevollmächtigte Sabrinas ausschließlich ihrem und Jasons besten Interesse verpflichtet fühlen und dementsprechend zu agieren gedenken, müssen wir uns aufgrund der dargestellten Fakten unmissverständlich von der gewählten Vorgehensweise des „Helferkreises“ distanzieren!

Dazu möchten wir auch noch anmerken, dass eine „menschliche Regelung“ (erklärtes „vorrangiges Ziel“ des „Helferkreises“) dieser leidigen und hochgradig skandalösen Angelegenheit ohne ein berechtigtes Streben nach Gerechtigkeit nicht möglich erscheinen kann. Letztlich endet das Drama ja keineswegs mit Sabrinas Auslieferung nach Deutschland, sondern wird dann erst in seine entscheidende Phase treten. Sabrinas und Jasons Zukunft kann nur dann in gesicherten und vernünftigen Bahnen verlaufen (respektive überhaut erst zum ebenso erklärten wie angemessenen Ziel erhoben = grundlegend ermöglicht werden), wenn man das nachweislich gegen sie begangene Unrecht ebenso lücken- wie schonungslos aufdeckt und auf eine vollständige Rehabilitierung drängt – die dann unbestritten mit einem vollständigen Neubeginn für beide einhergehen muss, der eine erneute Einflussnahme durch die falschen Kreise umfassend auszuschließen vermag.

Fazit:

Ohne den Mitgliedern des „Helferkreises“ den fraglos vorhandenen und ehrlichen Willen zur nachhaltigen Hilfe und Unterstützung abzusprechen, muss bei Berücksichtigung der hier vorgebrachten Fakten leider davon ausgegangen werden, dass nicht gründlich genug nachgedacht und die Vor- und Nachteile einer solchen Aktion nicht sorgfältig genug gegeneinander aufgewogen wurden.

Dies hätte zweifelsohne umfänglich vermieden werden können, da wir stets darum bemüht waren, die vorrangig zu beachtende formaljuristische Realität für jedermann verständlich darzulegen und um ein dem entsprechendes Vorgehen in der Sache zu werben. Hier kollidierte unsere nüchterne, aber ganz gewiss nicht emotionslose Vorgehensweise offenkundig mit den Vorstellungen des „Helferkreises“ – die, wie hier nachhaltig dargelegt worden sein sollte, leider nur sehr wenig mit der politischen und juristischen Realität unserer Welt und Zeit in Einklang stehen.

Dennoch sind wir weiterhin bereit, auf einer der Sache sowie Sabrinas und Jasons berechtigtem Interesse bestmöglich dienenden Basis mit jedem zu kooperieren, der zwar mit Herz an die Sache herangeht, dabei aber das unabdingbare Maß an sachlicher Realitätsbezogenheit nicht vollständig außer Acht lässt. – Wir bitten dies ausdrücklich als ein „Versöhnungsangebot“ und die Bitte um die Aufnahme von klärenden und in der Sache vorwärts gerichteten Gesprächen zu verstehen.

Ebenso deutlich müssen wir aber darauf hinweisen, dass wir für den Fall des anhaltenden Ausbleibens von Einsicht und Kooperationsbereitschaft den von uns eingeschlagenen Weg auch alleine und/oder mit ebenfalls an Menschlichkeit und Gerechtigkeit interessierten Unterstützern fortzusetzen gewillt sind. – Aus diesem Grund werden wir die kurz vor der Veröffentlichung stehenden Neuigkeiten zum Fall selbst vorläufig nur auf den nachfolgend genannten Seiten veröffentlichen … wo sich selbstredend auch die Mitglieder des „Helferkreises“ jederzeit über die aktuellen Neuigkeiten informieren können.

Die bereits veröffentlichten Artikel sind weiterhin unter der Adresse http://manovan9.wordpress.com/ verfügbar.

Sabrina und Jason aktuell (Aktuelle Informationen ab 15.06.09 – Neue Hauptseite)

AmSeL-Gedanke Plus (separate Fallseite)

Forum der Fall Sabrina A. (ab 30.06.09!)

Vereinsseite I.B.E. AmSeL e.V. (nur bestimmte aktuelle Sondermeldungen)

Wir bedauern, diese Entscheidung fällen und umgehend in eine entsprechende Vorgehensweise umsetzen zu müssen, aber wir möchten und werden unser Engagement für Sabrina und Jason nur auf seriöser Basis und am anzustrebenden Minimalziel einer vollständigen Rehabilitierung Sabrinas ausgerichtet betreiben. Wie diese Rehabilitierung (verbindlich nach deutschem „oder europäischem“ Recht) aussehen wird, soll dabei zweitrangig sein – wichtig ist nur, dass Mutter und Kind vereint in die Freiheit entlassen werden und Sabrinas Leben danach nicht durch eine de facto und de jure unberechtigte „Vorstrafe“ zusätzlich erschwert wird.

Mit freundlichen Grüßen

im Namen und Auftrag Sabrinas, Jasons, der Angehörigen und des Vereins inklusive seiner privaten Unterstützer

Hans-D. Ziran (1. Vorsitzender & Sprecher)

Geschrieben von moltaweto

15. Juni 2009 um 00:40

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