Aktualisierung 17.06.09
Mit dem heutigen Tag beginnen wir damit, die weiteren Schritte im Engagement für Sabrina A. und ihren Sohn Jason exklusiv auf diesem Blog zu protokollieren. Zu dieser Abgrenzung gegenüber den bisherigen Kooperationspartnern, die sich zugunsten eines von uns nicht zu akzeptierenden, da den Interessen Sabrinas zuwider laufenden Vorgehens von uns abgespalten haben, sind wir aus Gründen der „Mandantenpflicht“ und der Seriosität unserer Arbeit leider gezwungen.
Da wir keinen Sinn darin sehen, mit diesem Vorgang verbundene „Schmutzwäsche“ zu Lasten von Sabrina und Jason öffentlich zu waschen, empfehlen wir lediglich nochmals, den betreffenden Sonderbericht zu lesen und erklären die Angelegenheit danach aus unserer Sicht für unwiderruflich abgeschlossen.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
Allzu viel Neues gibt es natürlich nicht zu berichten, aber der erste Schritt wurde aus unserer Sicht doch erfolgreich unternommen und endete vorläufig mit einem erfreulichen Zwischenergebnis.
Nach Zugang der erneuerten Vollmacht von Frau A. ~ zur Erläuterung siehe hier und hier ~ haben wir am Montag dieser Woche (15. Juni) umgehend Kontakt mit dem Auswärtigen Amt und dem Generalkonsulat Istanbul aufgenommen, um einerseits die Wiederherstellung unserer Handlungs- und Vertretungsermächtigung anzumelden und andererseits einige drängende Fragen hinsichtlich des für Ende kommender Woche geplanten Besuchs der Angehörigen in Bilecik zu klären.
Die Antwort (des Auswärtigen Amtes) erfolgte prompt am darauf folgenden Dienstag (16. Juni) per Mail. Sie fiel sehr freundlich aus und man sicherte den Angehörigen uneingeschränkt alle erforderliche Unterstützung zu.
Demgemäß gehen wir davon aus, dass dem für Donnerstag und Freitag der kommenden Woche beantragten Besuch nichts mehr im Weg steht und dass im Zusammenhang damit auch in Sachen Medienberichterstattung / Öffentlichkeitsarbeit eine neue Qualität hergestellt werden kann.
Noch ein Wort zur Präsentation der Korrespondenz:
Hier werden wir es weiterhin so halten, dass wir sie nicht Schreiben für Schreiben veröffentlichen, sondern zusammengefasst am Ende von „Etappen“, die wir uns für unsere Arbeit vorgenommen haben. Die nächste Veröffentlichung der aktuellen und fortlaufenden Korrespondenz ist derzeit für etwa Mitte des kommenden Monats vorgesehen, da in dieser Frist eine Reihe von wichtigen, unserer Meinung nach wegweisenden Entscheidungen fallen muss.
Vorrangig werden wir deshalb auch erneut versuchen – trotz der vorausgegangenen und letztlich gescheiterten Anläufe – einen konstruktiven, problem- und lösungsorientierten Dialog mit den zuständigen Stellen in Berlin und Istanbul aufzubauen. Hier sehen wir nach den zurückliegenden „Irritationen“ im Augenblick relativ gute Chancen und werden von unserer Seite aus alles tun, um die aufgetretenen Probleme und Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.
Deshalb auch …
Um allen etwaigen Komplikationen vorzubeugen, die sich aus dem unkoordinierten Alleingang des „Helferkreises“ ergeben könnten, haben wir Auswärtigem Amt und Generalkonsulat eindeutig zu verstehen gegeben, dass wir uns von der „Petitionsaktion“ distanzieren. Nicht zuletzt, weil sie ohne Einwilligung Sabrinas (eine entsprechende Vollmacht wurde ausschließlich dem Verein erteilt) initiiert wurde und im Hinblick auf deren – verständlichen und formaljuristisch unabdingbaren – Festhalten an der Revision am Ende bestenfalls zu einem Chaos führen könnte. Allerdings erwarten wir nach realistischer Einschätzung der Gesamtsituation eher, dass die Sache letzten Endes nur im Sande verlaufen wird. Der Weg zu einer akzeptablen Lösung kann nur über die deutschen Regierungsstellen führen – unabhängig vom Ergebnis des Revisionsantrags – und auf diesem werden wir uns auch konsequent auf das erklärte Ziel zu bewegen.
Um auch Sabrina direkt betreffende Missverständnisse hinsichtlich unseres Engagements und der Loyalität ihr gegenüber ausschließen zu können, die im Falle eines Bekanntwerdens der kontraproduktiven Hilfsaktion via Petition auftreten könnten, wurde der türkische Anwalt ebenfalls informiert und für den Notfall mit allen relevanten Informationen ausgestattet, die er gegebenenfalls umgehend an Sabrina weiterleiten wird.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
Auch noch anzumerken: Richtigstellung in Bezug auf die „Anfrage des Nochehemanns wegen Jason“, die wir in unserem Sonderbericht (31.05.09) nach Sabrinas „Widerruf der Vollmacht“ erwähnt hatten. Wir mussten uns dabei auf die mündlichen Aussagen der Angehörigen berufen, die aus einem zehnminütigen Telefonat zwischen ihnen und Sabrina stammten.
Eine Kopie des besagten Schreibens traf zusammen mit der erneuerten Vollmacht ein – und es stammte nicht vom Noch-Ehemann, sondern von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis (Fachbereich Kommunales und Ordnung). Indirekt ist er jedoch beteiligt. Durch „Aussagen“ und „Anfragen“ in Bezug auf Jason!? – Offenkundig handelt es sich grundsätzlich um eine Informationserhebung im Zusammenhang mit einer Herrn A. betreffenden Aufenthaltsrechtssache, aber der genaue Hintergrund der Anfrage geht aus dem Schreiben nicht zweifelsfrei hervor. (Wird ggf. im Rahmen der Dokumentation unserer Korrespondenz veröffentlicht werden.)
Wir haben uns der Sache unter Vorlage von Sabrinas Vollmacht am 16. Juni angenommen und um Spezifizierung des Anliegens gebeten. Somit müssen wir nun zunächst eine Rückmeldung der Behörde abwarten, bevor wir Genaueres zur Sache sagen können.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
Soweit die erste aktualisierte Zwischenstandsmeldung. Wir werden neue Informationen über diese Seite so kurzfristig wie möglich und im Sinne von Sabrinas Interessen vertretbar veröffentlichen und zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Hans-D. Ziran