Sabrina & Jason aktuell

Aktualitäten zum Fall Sabrina A.

Aktualisierung 28.11.2009 – Zwischenstandmeldung Update

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Seit der letzten Aktualisierung ist einiges geschehen. Unter anderem ist von türkischer Seite wieder einmal ein undurchsichtiges Manöver erfolgt, das man mit allen normalen Mitteln – „rechtstaatliche eingeschlossen“ nur schwer nachvollziehen kann … doch lesen Sie selbst nach in unserer Zusammenfassung des aktualisierten Zwischenstands.

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Aktuelles unsererseits

 

Der in der letzten Aktualisierung beschriebene Beitrag zur Vorbereitung der Überprüfung des Falles und der schlussendlichen Entscheidung in Sachen Überstellung nach Deutschland wurde von uns am vergangenen Mittwoch mittels Übersendung des Revisionsurteils an die Staatsanwaltschaft Duisburg abgeschlossen. Dieses hatten wir zuvor bei unserem türkischen Anwalt anfordern müssen, woraufhin dieser sich eine Kopie aus der Gefängnisakte zusenden lassen musste. – Da die Revision abgelehnt wurde, erhielt er keine separate Ausfertigung, weil der Fall für die türkische Justiz nunmehr unwiderruflich abgeschlossen und rechtskräftig geworden ist.

Die einzigen Möglichkeiten, jetzt noch gegen das türkische Urteil vorzugehen, bestehen – nach Sabrinas Überstellung nach Deutschland – einerseits im Antrag auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor einem deutschen Gericht und andererseits in einer Beschwerde vor dem EGMR. Beide Varianten werden derzeit geprüft, wobei wir für jede dieser möglichen Vorgehensweisen definitiv einen anderen Anwalt verpflichten müssen (und wollen). Insofern werden wir die vorbereitenden Maßnahmen kontinuierlich weiterführen und daneben einen Anwalt unseres Vertrauens suchen, der Sabrinas Interessen allein anhand der nachvollziehbaren Fakten und Indizien mit gebotenem Nachdruck zu vertreten bereit und in der Lage ist.

Diese klare Feststellung begründen wir einerseits mit den bereits ausgiebig thematisierten Kommunikations- und Kooperationsdefiziten auf Seiten des derzeitig verantwortlichen deutschen Anwalts. Als noch schwerwiegender müssen wir jedoch den Umstand einstufen, dass wir nach der Anfrage seitens der Staatsanwaltschaft Duisburg hinsichtlich der türkischen Urteile davon ausgehen müssen, dass der Anwalt in Sabrinas Fall seit Monaten nichts mehr unternommen hat. Ein solches Verhalten, welches durch die Verweigerung von Antworten auf legitime Fragen unsererseits (offiziell bevollmächtigte Interessenvertretung!) erschwert wird, kann man beim besten Willen nicht als seriöse anwaltliche Vertretung im Interesse einer Mandantin bezeichnen!

Ein Kontakt, der diesen unbedingt anzusetzenden Kriterien zweifelsohne entsprechen würde, wurde durch unseren Rechtsbeistand Herrn Schmidt bereits hergestellt. Wir werden diesem Anwalt (er kommt aus München) in den kommenden Tagen eine Kopie der Akte zusenden und ihn um eine kurzfristige Information bitten, ob er den Fall zu übernehmen bereit ist. – Sobald uns diese Einschätzung und Antwort vorliegt, werden wir separat darüber berichten.

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Aktuelles Auswärtiges Amt

 

Nachdem im zuständigen Referat ein Wechsel hinsichtlich der verantwortlichen Sachbearbeiterin stattgefunden hat, sind keine unserer Anfragen mit Bezug auf die zu beantragende Auslieferung Sabrinas beantwortet worden. Die Schreiben vom 14.09. und 12.10.09 werden wir im Rahmen der nächsten Dokumentation der Korrespondenz veröffentlichen und um die nachfolgende Kommunikation ergänzen.

Aktuell haben wir gestern per Mail und Fax nochmals ein Schreiben ans Referat 506 gerichtet und werden dieses Anfang der kommenden Woche zusätzlich auch noch als Einschreiben / Rückschein nachreichen. Sollte auch diesmal keine Reaktion erfolgen, werden wir auf dem Weg über eine offizielle Beschwerde und eine öffentliche Darstellung des Sachverhalts nochmals in die Offensive gehen. Eine Klärung der Angelegenheit wird auch für den Fall angestrebt werden, dass Sabrina ohne Dazutun der Auswärtigen Vertretung nach Deutschland überstellt werden sollte.

Im Zusammenhang mit den „Kommunikationsproblemen“ das zuständige Referat betreffend ist auch nach wie vor unklar, inwieweit das Generalkonsulat Istanbul seiner Ansage gerecht wurde, Frau Abazovski in der Angelegenheit ihrer Auslieferung nach Deutschland umfassend unterstützen zu wollen. Unsere letzte Info hinsichtlich eines Besuchs des Konsulatspersonals in Bilecik besagt zwar, dass ein solcher vor etwa drei bis vier Wochen stattgefunden haben soll, worüber dabei gesprochen wurde, ist uns jedoch nicht bekannt.

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Aktuelles Türkei

 

Offiziell ist bislang noch nichts Neues zur Sache zu vermelden. Dafür haben uns die Angehörigen Sabrinas am vergangenen Wochenende über eine „inoffizielle Seite“ des Falles informiert …

Einem Brief (PA 13.11. und PE 20.11.09) von und einem Telefonat (21.11.09) mit Sabrina zufolge soll vor zwei Wochen ein Wärter im Gefängnis von Bilecik mit der „Information“ an sie herangetreten sein, dass sie entweder bis Ende dieses Monats die mit dem Urteil vom 18.07.08 verhängte Geldstrafe bezahlen oder andernfalls weitere fünf Monate in türkischer Haft bleiben müsse, bevor eine Überstellung nach Deutschland möglich würde!?

Hierbei stellt sich für uns zunächst einmal die Frage, inwiefern man von einem regulären Vorgehen in der Sache ausgehen kann, wenn weder den Angehörigen in Deutschland noch unserem türkischen Anwalt eine amtliche Bekanntmachung dieser Art zugegangen ist? Eine zweite Frage, die sich zwangsläufig stellt, wäre die, ob eine solche Ansage dem Generalkonsulat Istanbul oder dem Auswärtigen Amt in Berlin gegenüber gemacht wurde? (Eben diese Frage wurde von uns im oben genannten Schreiben vom gestrigen Freitag an die zuständige Sachbearbeiterin des Referats 506 gerichtet!).

Am Dienstag haben wir telefonisch Rücksprache mit unserem türkischen Anwalt gehalten und diesen nach der formaljuristischen Gültigkeit dieser Forderung gefragt … eine explizite Antwort konnte er uns ohne entsprechende Recherchen zwar nicht geben, meinte aber, dass diese Geldstrafe in Bezug auf eine Auslieferung, die ja zunächst einmal nichts anderes ist als eine Überstellung zwecks Verbüßen der Reststrafe in Deutschland, eigentlich keine Bedeutung haben dürfte.

Dieser Frage wird Herr Siginak im Laufe der nächsten Woche nachgehen und bei einem erneuten Besuch in Bilecik auch alle sonstigen noch offenen Fragen mit Sabrina abklären. Dabei wird es auch um eine Erweiterung der Vollmacht für den Verein gehen, welche uns freie Hand bei der Entlassung / Beauftragung von Anwälten für die weitere Betreuung des Falles in Deutschland gewähren soll

Schlussbemerkung:

Bis zum Eingang seiner Antwort und gegebenenfalls auch einer Reaktion des Auswärtigen Amtes werden wir von unserer Seite aus zunächst nichts weiter veranlassen. Sollte sich jedoch herausstellen, dass das Zusammenwirken der türkischen „Selbstherrlichkeit“ mit der deutschen Behördenlethargie zu einer Verzögerung der Überstellung Sabrinas nach Deutschland führen könnte, werden wir noch vor Weihnachten eine angemessen unzweideutig gestaltete Presseerklärung veröffentlichen.

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Wiederholung unserer Bitte um Unterstützung

 

Wie in allen vorausgegangenen Berichten bereits dargestellt und begründet, sind wir aufgrund der externen Kosten, die trotz der ehrenamtlichen Arbeit unsererseits beträchtliche Summen erforderlich machen, nach wie vor auf Unterstützung angewiesen. Dies nimmt jetzt, da der Fall unwiderruflich in seine alles entscheidende Phase getreten ist, besonders gravierende Formen an.

Für die abschließende Abwicklung der Angelegenheit in der Türkei – falls es dabei bleiben sollte inklusive einer Forderung in Höhe von 1.500 bis 3.000 € allein wegen der verhängten Geldstrafen, und nicht zuletzt für die Bezahlung eines Grundbetrags an einen neuen Anwalt in Deutschland werden mehrere Tausend Euro fällig werden. Die Hoffnung, dass man wenigstens die Geldstrafe auf dem Umweg über ein Darlehensgesuch ans Auswärtige Amt begleichen könnte, muss angesichts des bisher an den Tag gelegten Einsatzes der Regierungsbehörde leider ins Reich des Wunschdenkens verwiesen werden.

Natürlich werden wir uns darum bemühen, aber wir haben in verschiedenen Zusammenhängen schon vor einiger Zeit erkennen müssen, dass man als Bürger/in dieses Landes verraten und verkauft ist, wenn man sich auf die „demokratisch gewählten Volksvertreter“ oder unter deren Aufsicht arbeitende Verwaltungsangestellte verlassen muss!

Das offizielle und ausschließlich dem Bestreiten von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zugedachte Spendenkonto finden Sie auf der Seite „Unterstützung“ (Inhaber Dr. Wurm).

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Über den weiteren Verlauf werden wir Sie so zeitnah und umfassend wie möglich informieren.

Für Ihr Interesse und – so weit möglich – für Ihre Unterstützung möchten wir uns in aller Form bedanken!

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Hans-D. Ziran

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